Kostenlose

Garantieverlängerung

Mehr Sicherheit für Ihren Ausbau, geschenkt

Auf Ihren CSA-Ausbau gewäh­ren wir Ihnen stan­dard­mä­ßig 24 Monate Garan­tie. Melden Sie Ihr Fahr­zeug nach der Zulas­sung bei uns an, verlän­gern wir diese Garan­tie kosten­los auf bis zu 36 Monate. So fahren Sie ein ganzes Jahr länger mit der Sicher­heit eines geprüf­ten Ausbaus, ohne einen Cent dafür zu zahlen.

Wich­tig ist nur eines: Die Anmel­dung muss inner­halb von drei Mona­ten nach der Erst­zu­las­sung Ihres Fahr­zeugs erfol­gen. Danach ist die kosten­lose Verlän­ge­rung nicht mehr möglich.

Ihre verlän­gerte Garan­tie im Überblick

Nach erfolg­rei­cher Anmel­dung verlän­gert sich Ihre Garan­tie auf die folgen­den Komponenten:

Kompo­nen­tenStan­dardMit Verlän­ge­rung
Lade­raum sowie Telematik‑, Sensor- und Über­wa­chungs­sys­teme24 Monate36 Monate
Kühl- und Heiz­sys­teme24 Monate oder 120.000 km36 Monate oder 150.000 km

Zum Lade­raum zählen die Lade­raum­aus­stat­tung mit Boden, Wand und Himmel, die Radkas­ten­ver­klei­dung samt Isolie­rung und die Beschich­tung. Zu den Kühl- und Heiz­sys­te­men gehö­ren das Kühl- und Heiz­ag­gre­gat, Lüfter, Verdamp­fer, Kompres­sor, Konden­sa­tor und das Steu­er­ge­rät. Bei den Kühl- und Heiz­sys­te­men gilt, was zuerst eintritt, die Monate oder die Kilometer.

Es gelten unsere Garan­tie­be­din­gun­gen, die Sie bei der Fahr­zeug­aus­lie­fe­rung in Ihrer Bord­buch­mappe erhal­ten haben und hier als Down­load finden.

So sichern Sie sich die Verlängerung

Für die kosten­lose Verlän­ge­rung müssen zwei Voraus­set­zun­gen erfüllt sein:

Erfolgt die Anmel­dung nicht oder zu spät, bleibt es bei der Stan­dard­ga­ran­tie von 24 Mona­ten. Die recht­zei­tige Anmel­dung lohnt sich also, sie dauert nur wenige Minu­ten und schenkt Ihnen ein ganzes Jahr zusätz­li­che Sicherheit.

Jetzt Ihr Fahr­zeug anmelden

Melden Sie Ihr Fahr­zeug einfach über das folgende Formu­lar an. Sie benö­ti­gen dafür Ihre Firmen- und Kontakt­da­ten sowie die Fahrzeugdaten:

Anschrift

Kontakt­da­ten

Bitte füllen sie die mit * markier­ten Felder aus

Wie geht es weiter 

Nach dem Absen­den prüfen wir Ihre Anmel­dung und bestä­ti­gen Ihnen die verlän­gerte Garan­tie. Bei Fragen errei­chen Sie uns jederzeit.

Häufige Fragen zur Garantieverlängerung

  • Nichts. Die Verlän­ge­rung auf bis zu 36 Monate ist für Sie als Danke­schön voll­stän­dig kosten­los, sofern Sie Ihr Fahr­zeug frist­ge­recht anmel­den und die vorge­schrie­be­nen Wartun­gen einhalten.

  • Inner­halb von drei Mona­ten nach der Erst­zu­las­sung Ihres Fahr­zeugs. Nach Ablauf dieser Frist ist die kosten­lose Verlän­ge­rung nicht mehr möglich, deshalb lohnt sich die Anmel­dung gleich nach der Zulassung.

  • Auf den Lade­raum, die Telematik‑, Sensor- und Über­wa­chungs­sys­teme sowie die Kühl- und Heiz­sys­teme. Für Lade­raum und Tele­ma­tik gelten 36 statt 24 Monate. Für die Kühl- und Heiz­sys­teme sind es 36 statt 24 Monate oder bis 150.000 statt 120.000 Kilo­me­ter, je nach­dem, was zuerst eintritt.

  • Lassen Sie die vorge­schrie­be­nen Wartun­gen voll­stän­dig und frist­ge­recht nach Ihrem CSA Wartungs- und Service­heft durch­füh­ren. Im Störungs­fall kontak­tie­ren Sie bitte zuerst unsere Service-Hotline, damit wir die Repa­ra­tur frei­ge­ben können.

  • Die Garan­tie ist perso­nen­ge­bun­den und geht bei einem Verkauf nicht auf den neuen Eigen­tü­mer über. Sie gilt für Sie als ersten Verwen­der des Ausbaus und ausschließ­lich für in Deutsch­land zuge­las­sene Fahrzeuge.

  • Im Störungs­fall kontak­tie­ren Sie bitte zuerst unsere Service-Hotline, die Sie auf dem Aufkle­ber an Ihrer Wind­schutz­scheibe finden. Erst nach unse­rer Repa­ra­tur­frei­gabe sollte die Instand­set­zung erfol­gen, sonst entfällt der Garantieanspruch.

  • Nicht abge­deckt sind unter ande­rem norma­ler Verschleiß, Schä­den durch unsach­ge­mäße Nutzung, Repa­ra­tu­ren durch Dritte und Schä­den durch äußere Einflüsse wie Unfall oder höhere Gewalt. Die voll­stän­dige Liste finden Sie in unse­ren Garantiebedingungen.

  • Ansprü­che aus einem Garan­tie­fall verjäh­ren sechs Monate nach Eintritt des Scha­dens, spätes­tens sechs Monate nach Ablauf der Garan­tie­zeit. Melden Sie einen Scha­den deshalb möglichst zeitnah.